Datenschutz geht alle an
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schreibt für viele Unternehmen in der Europäischen Union (EU) die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten vor.
Die Datenschutzbestimmungen nehmen auch kleinste Unternehmer in die Pflicht. Sind sie darauf vorbereitet?
Auch wenn Sie keinen Datenschutzbeauftragten benötigen, sollten Sie sich mit dem Thema Datenschutz beschäftigen.
Wenn Sie mit Kunden- oder Mitarbeiterdaten zu tun haben, sollten Sie sich Ihre Prozesse/Geschäftsabläufe genau ansehen und dokumentieren. Mit einem sogenannten Verfahrensverzeichnis bzw. Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten müssen auch Sie die Abläufe, vom ersten Kundenkontakt bis zur Löschung der Daten, in Ernstfall gegenüber der Aufsichtsbehörde, nachweisen.